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   LSG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2023 - L 3 R 501/19   

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https://dejure.org/2023,44620
LSG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2023 - L 3 R 501/19 (https://dejure.org/2023,44620)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23.08.2023 - L 3 R 501/19 (https://dejure.org/2023,44620)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23. August 2023 - L 3 R 501/19 (https://dejure.org/2023,44620)
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  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2009 - L 3 R 52/05

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2023 - L 3 R 501/19
    Seither sei unter Verweis auf ein Urteil des LSG NRW vom 28.09.2009, L 3 R 52/05, sowie des Jahresberichts 1987 über die Familienzusammenführung und Ausreise Deutscher aus Ost- und Südosteuropa des Deutschen Roten Kreuzes Generalsekretariat Suchdienst Hamburg auch nicht mehr erforderlich, dass Verwandte im Bundesgebiet lebten.

    Zu derartigen - bereits der Fassung des Rückkehrentschlusses entgegen stehenden - Hindernissen gehören auch bestehende Ausreiseverbote bzw. -sperren des Landes, aus dem der Betroffene in das Bundesgebiet übersiedeln will oder der Umstand, dass dieser Staat die Erteilung der Ausreisegenehmigung von bestimmten Bedingungen, beispielsweise dem Erfordernis eines im Bundesgebiet bereits ansässigen Verwandten, abhängig macht, die der Betroffene nicht erfüllt (Urteil des Senats vom 28.09.2009 - L 3 R 52/05).

    In einem solchen Fall reicht es aus, dass der Betroffene den Entschluss, nach Deutschland zurückzukehren, binnen zwei Monaten nach Wegfall dieser - ihm bekannten - Hinderungsgründe gefasst hat (hierzu ausführlich: Urteil des Senats vom 28.09.2009 - L 3 R 52/05).

  • BVerwG, 05.09.1966 - V C 103.65
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2023 - L 3 R 501/19
    Im Rahmen des Tatbestandsmerkmals der "unverschuldeten Verzögerung der Rückkehr" kommt es nicht auf ein Verschulden im straf- oder zivilrechtlichen Sinne, also die Frage an, ob einer Person für ein bestimmtes (rechtswidriges) Tun oder Unterlassen im Sinne von "Vorsatz" oder Fahrlässigkeit" ein Vorwurf zu machen ist (Bundesverwaltungsgericht [BVerwG], Urteil vom 05.09.1966 - V C 103.65 -).

    Entscheidend ist vielmehr allein, ob der Ausreisewillige nach Wegfall der außerhalb seines Einwirkungsbereichs liegenden Gründe, die ihn an einer Übersiedlung hinderten, alle nach seiner Beurteilung erforderlichen und unter den obwaltenden Verhältnissen möglichen Schritte ohne schuldhafte Verzögerung (BVerwG, Urteil vom 08.02.1967 - V C 91.66 - Rn. 7) unternommen bzw. sobald als möglich alles ihm Zumutbare getan hat (BVerwG, Urteil vom 05.09.1966 - V C 103.65), um seinen Entschluss, im Bundesgebiet ständigen Aufenthalt zu nehmen, zu verwirklichen.

  • BSG, 17.02.2005 - B 13 RJ 25/04 R

    Rentenrechtliche Zeiten - Ersatzzeit - russische Kommandanturaufsicht -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2023 - L 3 R 501/19
    Dabei komme es nach der Rechtsprechung des BSG im Urteil vom 17.02.2005 (B 13 RJ 25/04 R) allein darauf an, inwieweit während der geltend gemachten Ersatzzeit ein solcher Rückkehrwille bestanden habe.
  • LSG Bayern, 30.03.2017 - L 19 R 866/14

    Anspruch auf Zuerkennung einer weiteren Ersatzzeit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2023 - L 3 R 501/19
    Das heißt es reicht aus, dass in Fällen, in denen originär die Glaubhaftmachung ausreicht, nachgewiesen wird, dass in der zu überprüfenden Entscheidung ein - zumindest nunmehr - glaubhaft gemachter Sachverhalt zu Unrecht nicht oder falsch berücksichtigt worden ist (so auch Bayerisches LSG, Urteil vom 30.03.2017 - L 19 R 866/14 -, Rn. 29).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2011 - L 8 R 191/08

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2023 - L 3 R 501/19
    In einem Schreiben vom 21.06.2011 beschränkte der Kläger seinen Überprüfungsantrag ausdrücklich auf die Neuberechnung der Rente hinsichtlich der Kommandanturzeit als Ersatzzeit, weil bei einem sogenannten "doppelten Vertreibungsschicksal" nach der Rechtsprechung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) - Urteil vom 05.04.2011 - L 8 R 191/08 - maßgebliche gesetzliche Grundlage § 250 Abs. 1 Nr. 3 SGB VI sei.
  • BVerwG, 08.02.1967 - V C 91.66
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2023 - L 3 R 501/19
    Entscheidend ist vielmehr allein, ob der Ausreisewillige nach Wegfall der außerhalb seines Einwirkungsbereichs liegenden Gründe, die ihn an einer Übersiedlung hinderten, alle nach seiner Beurteilung erforderlichen und unter den obwaltenden Verhältnissen möglichen Schritte ohne schuldhafte Verzögerung (BVerwG, Urteil vom 08.02.1967 - V C 91.66 - Rn. 7) unternommen bzw. sobald als möglich alles ihm Zumutbare getan hat (BVerwG, Urteil vom 05.09.1966 - V C 103.65), um seinen Entschluss, im Bundesgebiet ständigen Aufenthalt zu nehmen, zu verwirklichen.
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